Institut für Kognitionswissenschaft

Institute of Cognitive Science


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FAQ

Wie lautet der ERASMUS Code der Uni Osnabrück?
DOSNABRU01

Wer ist Institutional ERASMUS Coordinator?
Laura Rohe/International Office

Wer ist Academic Advisor?
Prof. Dr. Sven Walter/IKW

Wer ist Departmental ERASMUS Coordinator?
Petra Dießel/IKW/Mobility Office

Wie lautet die Email-Adresse für das OLA (Online-Learning-Agreement)?
ola-cognitivescience@uos.de

Benötige ich für die ERASMUS+ Bewerbung im Januar einen Sprachnachweis Englisch?
Nein

Kann ich die Bewerbung per Email einreichen?
Nein. (*ggf. coronabedingt andere Regeln)

Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?

Wenn man sich für den verpflichtenden Auslandsaufenthalt beurlauben lässt, kann man trotzdem Prüfungsleistungen in Osnabrück ablegen. Daher ist es empfehlenswert, die Beurlaubung im Bachelor zu beantragen (Studierendensekretariat).

Der einzige Vorteil immatrikuliert zu bleiben ist, dass man seine CampusCard validieren kann, also bei Rückkehr auch wieder das Semesterticket hat und bargeldlos in der Mensa zahlen kann (allerdings zahlt man dann natürlich den kompletten Betrag).

CogSci-Studierende müssen im Studierendensekretariat keine Bescheinigung für das Auslandssemester vorlegen!

Kann ich mich gleichzeitig auf ERASMUS+ und Hochschulpartnerschaften (HSP) bewerben?
Ja.

Die Bewerbungsverfahren sind allerdings verschieden.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

Bis zu 4 ERASMUS+ Bewerbungen und bis zu 2 HSP

Oder 3 HSP und keine ERASMUS+ Bewerbung.

Für HSP wenden Sie sich bitte an Beate Teutloff im International Office.

Für ERASMUS+ Bewerbungen wenden Sie sich bitte an Petra Dießel im Mobility Office des IKW.

Ein Praktikum kann ebenso zusätzlich erfolgen.

Was wird über ERASMUS+ gefördert?
Bis zu 12 Monate in einem Studienzyklus.

Ist eine Verlängerung des ERASMUS-Aufenthaltes möglich?
Theoretisch ist eine Verlängerung des Aufenthaltes möglich, wenn sowohl die Gastuniversität als auch der Fachbereich (IKW - pdiessel@uos.de) zustimmen und es das Platzkontingent an der Gastuniversität noch zulässt. Die Zustimmung können per Email eingeholt werden und müssen dann an Laura Rohe weitergeleitet werden. Sie prüft dann, ob auch eine Verlängerung der Förderung möglich ist. Ansonsten wäre auch eine Verlängerung ohne Förderung möglich (Das heißt: Zero Grant und ist die Differenz zwischen tatsächlicher Aufenthaltsdauer (Mobilitätsphase) und finanziell geförderter Aufenthaltsdauer (Erasmus-Förderzeitraum).

Außerdem muss ein neues LA bzw. Changes to LA eingereicht werden, indem auf die Kurse für das SoSe aufgelistet sind (noch einmal 24 - 30 ECTS für das SoSe). Im Anschluss - nach die Verlängerung der Förderung von Frau Rohe geprüft wurde - wird Sie Ihnen die geänderte Zuwendungsvereinbarung zukommen lassen.

Die Zustimmung und das "Changes to LA" müssen spätestens fünf Wochen vor dem offiziellen Ende des ursprünglich geplanten Auslandsaufenthaltes bei Frau Rohe eingegangen sein.