Institut für Kognitionswissenschaft

Institute of Cognitive Science


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Nominiert und nun?

In der Regel werden Sie ein bis zwei Wochen nach Bewerbungsschluss benachrichtigt, für welche Uni wir Sie nominieren.

Im Anschluss daran erfolgt durch uns die Nominierung bei der Partneruniversität (Sie werden per Email auf dem Laufenden gehalten).

Von dort (oder über das IKW Mobility Office) erhalten Sie später alle notwendigen Unterlagen zur Einschreibung (Registrierung), Informationen zum Studium etc. Einige Universitäten versenden vor Mai/Juni keine Unterlagen. Informieren Sie sich bitte deshalb auch unbedingt über die Internetseiten der Universitäten bezüglich der Fristen.

Die Nominierung durch das IKW Mobility Office ersetzt nicht die spätere offizielle Bewerbung/Registrierung an der Partneruniversität!

Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie in erster Linie selbst für die Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes verantwortlich sind!

Vom International Office der Uni Osnabrück erhalten Sie dann rechtzeitig vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes (ca. im August bzw. im Januar) ein Bewilligungsschreiben bezüglich Ihres Erasmus+ Mobilitätsstipendiums. Bitte beachten Sie, dass dem International Office danach diverse Unterlagen (u.a. Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement), Learning Agreement (OLA), Studierendenbericht, Certificate of Attendance, Transcript etc.) zugesandt werden müssen. Dies wird jedoch alles im Bewilligungsschreiben erklärt und die entsprechenden Termine für die Abgabe der Unterlagen werden ebenfalls mitgeteilt.

Es ist in den meisten Fällen sinnvoll, an der Universität Osnabrück ein Urlaubssemester zu beantragen – zuständig hierfür ist das Studierendensekretariat im StudiOS.

Alle Downloads zum Thema ERASMUS+ finden Sie auf der Seite des International Office.

Online Learning Agreement for Studies

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen den Austauschstudierenden, der Universität Osnabrück und der Partneruniversität. Im Learning Agreement müssen Studierende vor Antritt ihres Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die sie voraussichtlich an der Gasthochschule belegen werden (Tabelle A).

Die Erstellung des Online Learning Agreements erfolgt in der ERASMUS+ App oder auf der OLA Homepage

Die ERASMUS+ App kann im App-Store bzw. im Google Play Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es auf dieser Webseite.

Im Standardfall tragen Studierende die Lehrveranstaltungen in „Tabelle A: Study programme abroad" ein und in Tabelle B nur den folgenden Text: „distinguishing elective courses/free electives“.
Tragen Sie bei "Total" in Tabelle B unbedingt die Summer der ECTS aus Tabelle A ein!

Unser profilbildender Wahlbereich umfasst bis zu 33 ECTS, somit finden die vorgesehenen 30 Auslands-ECTS darin vollständig Platz. Bitte keine Kurse in Tabelle B eintragen!

Unabhängig von dieser garantierten Anerkennung der im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen in KOGW‐PWB können einzelne Lehrveranstaltungen auch noch nachträglich im Wahlpflichtbereich nach der bisherigen Anerkennungspraxis einen „upgrade" erfahren. Dafür sind die Unterlagen der Studierenden von den für die einzelnen Bereiche der Cognitive Science zuständigen Kolleginnen und Kollegen zu prüfen und den unseren Lehrveranstaltungen entsprechenden Leistungspunkten zuzuordnen.

Darüber hinaus können Studierende für einzelne Lehrveranstaltungen am ausländischen Hochschulort, die sie auf jeden Fall später im Wahlpflichtbereich einbringen möchten, sich zuvor um einen Syllabus kümmern und diesen den für die einzelnen Bereiche der Cognitive Science zuständigen Kolleginnen und Kollegen zur Prüfung vorlegen, so dass diese bereits im Vorfeld entsprechende Wahlpflichtmodule und Leistungspunkte zuordnen können, die später anerkannt werden.

Wenn Sie erst vor Ort feststellen, dass es einen Kurs im Angebot gibt, den Sie sich anerkennen lassen möchten, müssen Sie ein "Changes to the LA" ausfüllen. Im Nachhinein können Sie dann über ein Formular Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen (How to get approval of foreign university credits (e.g., from your semester abroad).

In der Regel müssen laut EU Kurse im Umfang von 30 ECTS pro Semester absolviert werden.

Diese (vorläufige) Kurswahl muss von Ihnen, Ihrer Gasthochschule und vom IKW unterschrieben werden.

Bitte tragen Sie als Empfänger ola-cogsci@uos.de ein. Petra Diessel, Uwe Meyer und Sven Walter können auf den Posteingang zugreifen.

Sie müssen selbstständig dafür sorgen, dass Sie alle Unterschriften einsammeln. Das vollständig unterschriebene Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums und muss vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes eingehen.

Im Laufe des Auslandsstudium müssen mindestens zwei weitere Learning Agreements ausgefüllt und eingereicht werden: Eines während des Semesters ("During the mobility"), in dem Sie mögliche Änderungen Ihrer Kurswahl und Ihrer geplanten Anerkennung mitteilen, und eines nach Ihrem Auslandsstudium ("After the moblity"), mit Ihren endgültigen und bereits abgeschlossenen Kursen.

Hier gibt es detaillierte Infos.

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Anerkennung von Leistungen

1. Externe Leistungen aus dem Ausland müssen nicht zwingend eingebracht werden, unabhängig davon, in welchen Bereich sie eingehen können, wenn man sie einbringen würde. Wer für einen Kurs kein Anrechnungsformular abgibt, bringt den Kurs gar nicht ein, weder im Wahlbereich noch anderswo.

2. Wenn man Leistungen anerkennen lassen möchte, egal ob in den Wahlbereich oder anderswo, muss ein Anrechnungsformular ausgefüllt werden.

Zum genauen Vorgehen bzgl. 2. siehe hier.

 

 

 

 

Erfahrungsberichte

Um sich einen Eindruck von einer möglichen Partneruniversität verschaffen zu können besteht die Möglichkeit, im ERASMUS-Büro diverse Erfahrungsberichte einzusehen. Oft gibt es genau in diesen Berichten Hinweise zu Kursen, Unterkunft, Anreise, etc., die sehr hilfreich bei der Vorbereitung sind.

Nach der Rückkehr müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ERASMUS-Programms einen Bericht über den Auslandsaufenthalt verfassen. Die Abgabe erfolgt im Int. Office, senden Sie bitte ebenso eine Version in Form einer pdf-Datei an Frau Dießel (ikw-eras@uos.de).

Nach Rückkehr: Nachweis über die Anerkennung von den ECTS

Geben Sie bitte alle Unterlagen im International Office bei Laura Rohe ab. Sie benötigt außerdem ein Transcript of Records (TOR) vom IKW (Prüfungsamt). Die Leistungen, dieim Ausland erbracht wurden, eingetragen wurden, müssen eingetragen sein.

FAQ

Hier gibt es Antworten.